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   FG Brandenburg, 29.10.2003 - 4 K 2922/00   

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https://dejure.org/2003,12423
FG Brandenburg, 29.10.2003 - 4 K 2922/00 (https://dejure.org/2003,12423)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 29.10.2003 - 4 K 2922/00 (https://dejure.org/2003,12423)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 29. Oktober 2003 - 4 K 2922/00 (https://dejure.org/2003,12423)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für eine Beteiligung an dem vorschriftswidrigen Verbringen ; Voraussetzungen für eine Zollschuldnereigenschaft ; Beschränkung des Verbringens auf den unmittelbaren Bereich des Grenzübertritts mit anschließender Beförderung zur ersten zuständigen Zollstelle; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorschriftswidriges Verbringen von Zigaretten; Ort und Zeitpunkt des Verbringens; Erlöschen der Zollschuld bei Beschlagnahme; "Beteiligung" im zollrechtlichen Sinn; Zollrecht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Vorschriftswidriges Verbringen von Zigaretten - Ort und Zeitpunkt des Verbringens - Erlöschen der Zollschuld bei Beschlagnahme - "Beteiligung" im zollrechtlichen Sinn - Zollrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 12.07.1999 - VII B 2/99

    Vorschriftswidriges Verbringen nach Art. 202 Abs. 1 ZK; Auswahlermessen bei

    Auszug aus FG Brandenburg, 29.10.2003 - 4 K 2922/00
    So wie im Rahmen von § 44 Abs. 1 Satz 2 Abgabenordnung - AO - kann die Finanzbehörde auch bei der nach Art. 213 ZK für Einfuhrabgaben bestehenden Gesamtschuldnerschaft grundsätzlich von jedem Gesamtschuldner die entstandenen Abgaben in voller Höhe fordern (vgl. etwa: BFH-Beschluss vom 12.07.1999 VII B 2/99, BFH/NV 2000, 99 ; Lichtenberg in: Dorsch, Zollrecht B I/213 Rz. 1; Witte, ZK, Art. 213 Rz. 3).

    Allerdings steht im Abgabenrecht die Entscheidung, welcher von mehreren grundsätzlich gleichrangigen Schuldnern in Anspruch genommen werden soll, nicht im freien Belieben, sondern im Auswahlermessen der Behörde, für das die allgemeinen Grundsätze des § 5 AO gelten (vgl. BFH-Beschluss vom 12.07.1999 a.a.O.).

    Wegen der Befugnis und Verpflichtung des Gerichts zur Überprüfung behördlicher Ermessensentscheidungen (§ 102 FGO ) muss die Behörde ihre Ermessensentscheidung spätestens in der Einspruchsentscheidung begründen (vgl. BFH-Beschluss vom 12.07.1999 a.a.O.).

    Unter Umständen reicht ein bloßer Hinweis im Steuerbescheid oder in der Einspruchsentscheidung aus, wonach auch noch andere Gesamtschuldner in Anspruch genommen worden seien (vgl. BFH- Beschluss vom 12.07.1999 a.a.O.).

  • BFH, 05.02.1998 - VII B 192/97
    Auszug aus FG Brandenburg, 29.10.2003 - 4 K 2922/00
    Auch die Ausführungen des BFH (BFH-Beschluss vom 05.02.1998 VII B 192/97, BFH-NV 1998, 1393), wonach "...im Streitfall die Zigaretten aber erst nach ihrem vorschriftswidrigen Verbringen, d.h. nach Erreichen ihres Bestimmungsortes beschlagnahmt worden..." seien, können nur als obiter dictum verstanden werden, da die Frage, ob das vorschriftswidrige Verbringen im Sinne des Art. 233, lit. d) ZK über die eigentliche Verbringungshandlung hinaus weiter fortdauere, im dortigen Rechtsstreit nicht entscheidungserheblich war.

    Soweit im BFH-Beschluss vom 05.02.1998 VII B 192/97 (Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern -ZfZ- 1998, 270-271) das Erlöschen der Zollschuld wegen der Beschlagnahme "nach Erreichen des Bestimmungsortes" verneint wird, wobei ausdrücklich das Inverkehrbringen der Zigaretten nicht für erforderlich gehalten wird, folgen in dieser Entscheidung keine näheren Erläuterungen zum Begriff "Bestimmungsort".

  • FG Düsseldorf, 06.04.2001 - 4 K 4702/99

    Vorschriftswidriges Verbringen; Hinterziehung von Einfuhrabgaben - Beteiligung am

    Auszug aus FG Brandenburg, 29.10.2003 - 4 K 2922/00
    Denn insbesondere beteiligt sich auch derjenige, der eine örtlichkeit zur Zwischenlagerung von Schmuggelgut zur Verfügung stellt, an dem vorschriftswidrigen Verbringen (Witte, ZK, Art. 202, Rz. 20 unter Bezugnahme auf FG Düsseldorf, Urteil vom 06.04.2001 4 K 4702/99 VTa,Z,EU, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern -ZfZ- 2001, 244).

    Zwar befand sich zum Zeitpunkt des Zugriffs der Zollfahndungsbeamten die Zigarettenlieferung nicht mehr im Stadium des vorschriftswidrigen Verbringens (so für einen ähnlich gelagerten Fall FG Düsseldorf, Urteil vom 06.04.2001, a.a.O.), denn das Verbringen der Ware wie auch die Steuerhinterziehung durch den Kraftfahrer waren zu diesem Zeitpunkt bereits vollendet.

  • BFH, 26.04.1988 - VII R 124/85
    Auszug aus FG Brandenburg, 29.10.2003 - 4 K 2922/00
    Das Finanzgericht kann sich derartige strafgerichtliche Feststellungen zu eigen machen, wenn diese von den Beteiligten des finanzgerichtlichen Verfahrens nicht substantiiert bestritten werden und keine entsprechenden Beweisanträge gestellt werden (vgl. etwa: BFH-Urteil vom 26.04.1988 VII R 124/85 - Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFHE- 153, 463; BFH-Beschluss vom 25.11.1997 VII B 86/97, BFH/NV 1998, 738 ; BFH-Beschluss vom 29.07.1998 VII B 4/98, BFH/NV 1999, 324 ; BFH-Beschluss vom 30.12.1998 VII B 160/98, BFH/NV 1999, 902 ; BFH-Beschluss vom 29.01.1999 V B 112/97, BFH/NV 1999, 1103 ).
  • BFH, 21.12.2001 - VII S 13/01

    PKH; vorschriftwidriges Verbringen von Zigaretten in das Zollgebiet der

    Auszug aus FG Brandenburg, 29.10.2003 - 4 K 2922/00
    Es ist nicht erforderlich, dass die Räume tatsächlich benutzt werden, sondern es reicht aus, dass die Zustimmung zu ihrer späteren Nutzung erteilt worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 12.07.1999 VII B 13/01, BFH/NV 2002, 692 ).
  • BFH, 29.01.1999 - V B 112/97

    Strafurteil; Verwertung von Feststellungen im finanzgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus FG Brandenburg, 29.10.2003 - 4 K 2922/00
    Das Finanzgericht kann sich derartige strafgerichtliche Feststellungen zu eigen machen, wenn diese von den Beteiligten des finanzgerichtlichen Verfahrens nicht substantiiert bestritten werden und keine entsprechenden Beweisanträge gestellt werden (vgl. etwa: BFH-Urteil vom 26.04.1988 VII R 124/85 - Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFHE- 153, 463; BFH-Beschluss vom 25.11.1997 VII B 86/97, BFH/NV 1998, 738 ; BFH-Beschluss vom 29.07.1998 VII B 4/98, BFH/NV 1999, 324 ; BFH-Beschluss vom 30.12.1998 VII B 160/98, BFH/NV 1999, 902 ; BFH-Beschluss vom 29.01.1999 V B 112/97, BFH/NV 1999, 1103 ).
  • BFH, 30.12.1998 - VII B 160/98

    USt-Hinterziehung; Haftung des Gehilfen

    Auszug aus FG Brandenburg, 29.10.2003 - 4 K 2922/00
    Das Finanzgericht kann sich derartige strafgerichtliche Feststellungen zu eigen machen, wenn diese von den Beteiligten des finanzgerichtlichen Verfahrens nicht substantiiert bestritten werden und keine entsprechenden Beweisanträge gestellt werden (vgl. etwa: BFH-Urteil vom 26.04.1988 VII R 124/85 - Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFHE- 153, 463; BFH-Beschluss vom 25.11.1997 VII B 86/97, BFH/NV 1998, 738 ; BFH-Beschluss vom 29.07.1998 VII B 4/98, BFH/NV 1999, 324 ; BFH-Beschluss vom 30.12.1998 VII B 160/98, BFH/NV 1999, 902 ; BFH-Beschluss vom 29.01.1999 V B 112/97, BFH/NV 1999, 1103 ).
  • BFH, 13.06.1973 - VII R 58/71

    Inhalt eines Strafurteils - Finanzgerichtliches Verfahren - Tatsächliche

    Auszug aus FG Brandenburg, 29.10.2003 - 4 K 2922/00
    Hiervon macht der Senat Gebrauch und schließt sich den Feststellungen des Landgerichts L..., die auf der dort durchgeführten Beweisaufnahme einschließlich Beweiswürdigung beruhen, ausdrücklich an (vgl. dazu BFH-Urteil vom 13.06.1973 VII R 58/71, BFHE 109, 306 ).
  • BFH, 07.05.2002 - VII B 184/01

    Tabaksteuer; "Einführer und Erlöschen"

    Auszug aus FG Brandenburg, 29.10.2003 - 4 K 2922/00
    Da es bereits an einer Beschlagnahme der Waren beim Verbringen fehlt, erübrigen sich Überlegungen dazu, ob die gegenüber dem Erlöschenstatbestand des Art. 233 ZK enger angelegte Regelung des § 21 TabStG als verfassungswidrig anzusehen ist (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 07.05.2002 VII B 184/01, BFH/NV 2002, 1186 ).
  • BFH, 29.07.1998 - VII B 4/98

    PKH; Maßgeblichkeit der Feststellungen eines rechtskräftig gewordenen

    Auszug aus FG Brandenburg, 29.10.2003 - 4 K 2922/00
    Das Finanzgericht kann sich derartige strafgerichtliche Feststellungen zu eigen machen, wenn diese von den Beteiligten des finanzgerichtlichen Verfahrens nicht substantiiert bestritten werden und keine entsprechenden Beweisanträge gestellt werden (vgl. etwa: BFH-Urteil vom 26.04.1988 VII R 124/85 - Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFHE- 153, 463; BFH-Beschluss vom 25.11.1997 VII B 86/97, BFH/NV 1998, 738 ; BFH-Beschluss vom 29.07.1998 VII B 4/98, BFH/NV 1999, 324 ; BFH-Beschluss vom 30.12.1998 VII B 160/98, BFH/NV 1999, 902 ; BFH-Beschluss vom 29.01.1999 V B 112/97, BFH/NV 1999, 1103 ).
  • BFH, 25.11.1997 - VII B 86/97

    Anforderungen an die Gewährung von Prozesskostenhilfe - Hinreichende Aussicht der

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